Strafrecht / Strafverfahren

Die Konfrontation mit einem Strafverfahren stellt für den persönlich Betroffenen und dessen Umfeld meist eine belastende und in vielen Fällen überraschende Ausnahmesituation dar.

Die komplexe Materie des Strafrechtes ist für den Laien nur schwer durchschaubar. Um in einem Strafverfahren auf Augenhöhe mit den Ermittlungsbehörden, der Staatsanwaltschaft und dem Richter zu agieren ist es zu empfehlen, frühzeitig einen Rechtsanwalt mit der Wahrung der Rechte und Interessen zu beauftragen. Mit der professionellen Unterstützung eines Rechtsanwaltes können mögliche unüberlegte Schritte vermieden und eine Strategie für die Strafverteidigung erarbeitet werden. Neben der eigentlichen Strafverteidigung ergeben sich für den Beschuldigten in jedem Verfahrensstadium neue Fragen (z.B.: muss ich zur polizeilichen Vernehmung, ab wann bin ich vorbestraft, was muss ich bei einer Wohnungsdurchsuchung beachten, was ist ein Strafbefehl,  etc.) deren Beantwortung durch den Rechtsanwalt eine erste Gewissheit in der Ausnahmesituation schafft.

Bereits im Ermittlungsverfahren kann durch eine unbedachte und missverstandene Äußerung eine falsche und später nur schwer korrigierbare Weichenstellung erfolgen. Mit einer rechtzeitigen Beratung und Begleitung durch einen Rechtsanwalt kann dies vermieden werden.

Herr Rechtsanwalt Vogt übernimmt Ihre Strafverteidigung in allen Stadien des Verfahrens.